Das Gesetz macht den Menschen, nicht der Mensch das Gesetz.

Johann Wolfgang von Goethe

Kompetent. Persönlich.

Kanzlei

Seit dem Jahre 2000 bin ich als Rechtsanwältin tätig. Ich bin Rechtsanwältin aus Überzeugung. Seit Gründung der Kanzlei bin ich auf die Fachgebiete Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht, und Medizinrecht spezialisiert. Oftmals überschneiden sich in diesen beiden Rechtsgebieten die Themenbereiche. Die Rechtsstreitigkeiten sind langwierig und werden häufig durch Sachverständigengutachten entschieden. Dies bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Ständige Fortbildung ist deshalb unabdingbar.

Im Jahre 2003 wurde mir der Fachanwaltstitel für Sozialrecht und im Jahre 2006 der Fachanwaltstitel für Medizinrecht verliehen. Zusätzlich habe ich die Ausbildung zur Mediatorin im Jahre 2016 abgeschlossen.

In den Jahren 2016,2017 und 2018 bin ich in Focus Spezial „ Deutschlands – Top – Anwälte“ im Fachbereich Sozialrecht gelistet.

 

Mein Ziel ist, auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten, umfassend und kompetent zu beraten und die beste Lösung des Problems zu finden. Ich bearbeite Mandate von Einzelpersonen, Unternehmen und Verbänden.

Meine langjährige Tätigkeit hat mir immer wieder gezeigt dass es auch möglich ist, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, ohne die Gerichte zu bemühen.

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Urteile

Medizinrecht

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom 06.09.2017 wurde einer Ehefrau, welche den Unfalltod ihres Ehemannes miterleben musste, und angesichts dessen an einer irreversiblen posttraumatischen Belastungsstörung und fortdauernden Depression erkrankte, ein Schmezensgeld in Höhe von 100 000 € zugesprochen. Die psychischen
Beeinträchtigungengingen weit über das hinaus, was Angehörige von tödlich Verunglückten erfahrungsgemäß erleiden müssen ( Urteil des OLG Frankfurt vom 06.09.2017 – 6 U 216716).

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