Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
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Medizinrecht Themen

Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld und Schadensersatz, private Krankenversicherung, Anzeigeobliegenheiten, Kostenübernahmeanträge, Kostenübernahme bei off – label use, Kostenerstattung ärztliche Rechnungen, Kostenerstattung von Heil- und Hilfsmitteln, Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages, Anfechtung des Privaten Krankenversicherungsvertrages, Gebührenrecht, medizinische Notwendigkeit, Abrechnung ,privates Pflegeversicherungsrecht, Einstufung des Pflegegrades, Kündigung des Plfegeheimvertrages, Haftung des Pflegeheimes, Pflegedienstvertrag, Krankenhausvertrag, Patientenrechtegesetz, Vorsorgevollmacht

Kontakt & Termine

Medizinrecht

Behandlungsfehler

Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie ambulant oder stationär einen Behandlungsfehler erlitten haben. Zunächst ist zu klären,ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt und wenn, ob dieser ursächlich für die jeweilige gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Hierzu bedarf es der Einholung eines medizinischen Gutachtens. Dies kann durch die Gutachterkommission der Landesärztekammer oder durch den MdK der gesetzlichen kranken- und Pflegeversicherung oder durch einen privaten Sachverständigen erfolgen.

Als Behandlungsfehler kommen in Betracht:
Einfacher und grober Behandlungsfehler
Übernahmefehler
Diagnosefehler
Befunderhebungsfehler
Organisationsfehler
Fehlerhafte Therapiewahl
Therapiefehler

Aufklärungsfehler (Risikoaufklärung,Sicherungsaufklärung,therapeutische
Aufklärung, Fehler bei der Einwilligung)
Fehler bei der Behandlungsdokumentation
Bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers unterstütze und vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld – und Schadensersatzansprüchen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Patienterechtegesetz

Kostenübernahme und Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Zu Fragen der Kostenübernahme / Kostenerstattung durch die privaten Krankenversicherungen für Heil- und Hilfsmittel, der Abrechnung für individuelle Gesundheitsleistungen(IGeL), der medizinischen Notwendigkeit ärztlicher Leistungen, der Abrechnung nach der GOÄ berate und unterstütze ich Sie.
Selbstverständlich vertrete ich Sie gegenüber der privaten Kranken- und Pflegekasse.
Für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der „medizinischen Notwendigkeit„ erfüllt sind. Probleme gibt es oftmals bei der Kostenerstattung für nicht als „ schulmedizinisch anerkannte
Behandlungsmethoden“.
Hier sind juristische und medizinische Fragen zu klären.
Auch gibt es immer wieder Streit mit der privaten Krankenversicherung wegen des Krankentagegeldes. Insbesondere weil die Höhe gekürzt wurde oder weil die
Zahlung wegen des Vorliegens einer Berufsunfähigkeit eingestellt wurde.
Letztendlich kündigt die private Krankenversicherung den Vertrag oder mach von ihrem Kündigungsrecht / Anfechtungsrecht wegen einer Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit Gebrauch.
Hierzu berate ich und vertrete Sie gegenüber der Krankenversicherung.

Private Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad abhängig. Ob der Pflegegrad zutreffend festgestellt wurde, ist anhand von Gutachten und Begutachtungsrichtlinien zu überprüfen.
Zusätzlich kommen Leistungen wegen häuslicher und stationärer Pflege in Betracht.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, muss Widerspruch und Klage erhoben werden.

Pflegeheim

Bezüglich der Leistungen der Pflege, Betreuung, Unterkunft und Versorgung gegenüber dem Pflegeheim aus dem Pflegeheimvertrag kommt es immer wieder zu Streitigkeiten ebenso wegen der Höhe des Heimentgeltes und manchmal
einer Kündigung. Hier unterstütze und vertrete ich Sie gegenüber dem Pflegeheim ebenso wie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Pflegeheim aus Haftung.