Sozialrecht
Das Sozialrecht ist sehr komplex und einem ständigen Wandel unterworfen.
Sozialrecht für Privatpersonen
Schwerbehindertenrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Sozialrecht ist das Schwerbehindertenrecht. Es kommt vor allem dann vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten wenn die beantragte Feststellung der Schwerbehinderung abgelehnt bzw. der Grad der Behinderung zu gering bemessen wird. Auch gegen Herabsetzungen des Grades der Behinderung unterstütze ich Sie. Zudem ist die Durchsetzung von Nachteilsausgleichen wie zum Beispiel „G „, „aG „oder „B „oftmals Gegenstand einer Klage vor dem Sozialgericht.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch gerne in Verfahren über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
Soziales Entschädigungsrecht
Das soziale Entschädigungsrecht ist in verschiedene Bereiche untergliedert. Es umfasst Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Infektionsschutzgesetz, Häftlingshilfegesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz und Opferentschädigungsgesetz.
Grundgedanke dieser verschiedenen Gesetze ist die Entschädigung und Versorgung von Personen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht. Gerne helfe ich Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der jeweiligen Behörde durchzusetzen. Immer wieder vertrete ich Opfer sexuellen Missbrauchs.
Gesetzliche Krankenversicherung
Oftmals werden Leistungen von der Krankenkasse abgelehnt, beispielsweise eine Brustverkleinerung, die aus medizinischer Sicht notwendig ist. Oder die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme für ein Medikament welches bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung benötigt wird ab, da es für diese Erkrankung nicht zugelassen ist. Hierzu berate ich Sie und vertrete Sie gegenüber der Krankenkasse.
Ein weiteres Problemfeld ist die Einstellung der Zahlung des Krankengeldes. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da bei Wegfall des Krankengeldes die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung oftmals endet.
Häufig wird bei einer längeren Krankengeldzahlung der Versicherte aufgefordert, einen Rehabilitationsantrag zu stellen bzw. eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Hierzu kann ich Sie beraten und vertreten.
Bei Fragen zur Kostenübernahmen für notwendige Hilfsmittel (Rollstühle, Hörgeräte) und Heilmittel sowie zur jeweiligen Versicherungsart wie z.B. Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Familienversicherung und Befreiung von der Versicherungspflicht sowie Beendigung der Versicherungspflicht berate ich Sie gerne. Dies gilt ebenfalls für die jeweilige Beitragshöhe bzw. Nachforderung von Beiträgen.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sehr viele Streitigkeiten gibt es auch im Themenbereich Pflege.
Zwischen den Pflegebedürftigen und der Pflegekasse kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen wegen der Einstufung in den Pflegegrad. Wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse im Pflegegutachten kein oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, muss gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch bzw. Klage eingelegt werden. Das Pflegegutachten muss dann überprüft werden.
Der Einstufung in den jeweiligen Krankenpflegegrad betrifft nicht nur alte Menschen, sondern auch Kinder mit Behinderungen.
Ich berate und vertrete Sie auch gegenüber der Pflegekasse, wenn ihr Antrag auf Verhinderungspflege, welchen Sie deshalb gestellt haben, weil sie in Urlaub fahren wollen, von der Pflegekasse abgelehnt wird. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei Fragen zur Behandlungspflege.
Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn die Rentenversicherung ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt hat, kann ich Sie hierzu beraten und im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren vertreten. Dies betrifft ebenso Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Altersrenten, Hinterbliebenen -und Erziehungsrenten bzw. Waisenrenten. Wiederholt kommt es vor, dass Witwenrentenansprüche wegen einer sogenannten Versorgungsehe abgelehnt werden. Auch hier unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso bei einer Rückforderung von Rentenzahlungen.
Auch im Bereich der Rentenversicherung sind Rehabilitationsmaßnahmen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oftmals streitig und werden von der Behörde abgelehnt. Hierzu kann ich Sie beraten und vertreten.
Wiederholt werden Rentenzahlungen von der Behörde zurückgefordert, weil eine Anrechnung des Einkommens unterblieben ist oder eine fehlerhafte Berechnung vorliegt. Sollten Sie mit einer Rentenrückzahlung nicht einverstanden sein, berate und unterstütze ich Sie.
Gesetzliche Unfallversicherung
In Verfahren gegenüber der Berufsgenossenschaft ist oftmals nicht nur die Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit streitig, sondern auch die Durchsetzung der Ansprüche nach einem solchen Ereignis. In Betracht kommen u.a. Verletztengeld oder sogar eine Verletztenrente. Kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, kommen z.B.Berufsfindungsmaßnahmen in Betracht.
Hier stellen sich oftmals schwierige medizinische und juristische Fragen, welche nur durch Gutachten geklärt werden können. Häufig bedarf es der Einholung mehrerer Gutachten. In diesen Verfahren setze ich die Ansprüche gemeinsam mit Ihnen gegenüber der Berufsgenossenschaft durch.
SGB IX
Eng mit den vorangegangenen Sozialrechtsgebieten ist das SGB IX verbunden. Es beinhaltet Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Sie sollen Leistungen nach diesem Sozialgesetzbuch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Hierzu gehören auch Leistungen i.V. der Eingliederungshilfe, wie z.B. Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers im Rahmen der Hilfen zur angemessenen Schulbildung.
In dem SGB IX wird auch die Zuständigkeit verschiedener Rehabilitationsträger geregelt. Denn für die einzelnen Maßnahmen können sowohl Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung oder Rentenversicherung oder Unfallversicherung in Betracht kommen.
Ich berate Sie bei der Prüfung der Zuständigkeit und unterstütze Sie bei Ablehnung eines Rehabilitationsantrages.
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Häufig wird ein Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld abgelehnt, da man dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht oder die erforderliche Anwartschaftszeit nicht erfüllt hat.
Nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug und weiterer Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit ist Arbeitslosengeld zu gewähren. Dennoch werden solche Anträge von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt.
Ein weiteres Problem ist die Verhängung von Sperrzeiten bzw. Ablehnung eines Gründungszuschusses oder einer Ablehnung von Teilhabeleistungen bei Menschen mit Behinderungen. Auch gegen die Ablehnung eines Antrages auf Gleichstellung mit einem Scherbehinderten ist Widerspruch einzulegen bzw Klage zu erheben. Hierzu berate und vertrete ich Sie.
Kindergeld
Kindergeld ist bei der Familienkasse zu stellen, welche der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit unterliegt. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Sie müssen den Kindergeldantrag bei ihrem Dienstherrn bzw. der Vergütungsstelle beantragen.
Probleme gibt es häufig bei der rückwirkenden Auszahlungsfrist für das Kindergeld oder bei dem Nachweis einer Schul-bzw Ausbildungsbescheinigung für volljährige Kinder oder bei dem Nachweis der Behinderung des volljährigen Kindes.
Wird Kindergeld von der Familienkasse zurückgefordert, muss sofort gehandelt werden.
Ich berate Sie zu den jeweiligen Rechtsmitteln und vertrete Sie gegenüber der Familienkasse.
Elterngeld und Elterngeld Plus
Elterngeld wird Müttern und Vätern gezahlt, welche ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen, deshalb nicht voll oder nicht voll erwerbstätig sind und dadurch Einkommenseinbußen erleiden. Durch Elterngeld Plus können Mütter und Väter länger Elterngeld beanspruchen.
Bei der Berechnung des Elterngeldes kommt es häufig zu Streitigkeiten, weil bestimmte Einnahmen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder bestimmte Zeiträume nicht berücksichtigt wurden.
Es kommt auch vor, dass Elterngeld von der Elterngeldstelle zurückgefordert wird.
Die Voraussetzungen dieser Leistungen sind sehr komplex und ändern sich häufig. Hierzu berate und unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Elternunterhalt
Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim/ Altersheim nicht selbst getragen werden können und staatliche Leistungen hierfür beansprucht werden, prüft das Sozialamt ob Kinder als Unterhaltspflichtige in Betracht kommen. Werden die Kinder zur Zahlung gegenüber dem Sozialamt verpflichtet, ist zu prüfen, ob sie als Unterhaltspflichtige tatsächlich in Betracht kommen und die Berechnung zutreffend ist. Hier kann die Angelegenheit oftmals außergerichtlich geklärt werden.
Sozialrecht für Unternehmen
Betriebsprüfung durch Rentenversicherung
Bei einer Betriesprüfung finden neben einer Überprüfung der Abführung von Beiträgen, Umlagen und Abgaben die Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse in Bezug auf Scheinselbständigkeit, freie Mitarbeit ,Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, geringfügige Beschäftigung, Beschäftigung von Studenten , Beschäftigung von Rentnern statt.
Freie Mitarbeit
Ob tatsächlich eine freie Mitarbeit besteht oder der Mitarbeiter nicht doch abhängig beschäftigt ist, ist oftmals schwierig abzugrenzen. Um hohen Nachforderungen mit
Säumniszuschlägen vorzubeugen, empfiehlt sich die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung. Hierzu berate und vertrete ich Sie.
Künstlersozialabgabe
Bei einer Betriebsprüfung wird jedes Unternehmen, welches verpflichtet ist, Abgaben
an die Künstlersozialkasse zu leisten, überprüft. Hierzu zählen alle Unternehmen, die
durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles know- how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen.
Bedeutsam ist hier, dass Nachforderungen bis zu fünf Jahren erhoben werden können.
Angesichts dessen ist eine Vorabprüfung, ob Künstlersozialabgaben zu leisten sind, sinnvoll.
Statusfeststellungsverfahren
Um hohen Nachforderungen mit Säumniszuschlägen bei einer fehlerhaften Einstufung einer selbständigen Tätigkeit/ freien Mitarbeit, welche tatsächlich eine abhängige Beschäftigung ist, vorzubeugen, können sowohl der Arbeitgeber als auch
der Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens beantragen. Selbstverständlich kann gegen den Bescheid Widerspruch und Klage erhoben werden. Hierbei unterstütze ich Sie.
Sozialrecht für Selbständige
Für einige selbständige Berufe besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ob hierunter einzelne Berufe wie z.B. Lerntherapeut oder Fitnesstrainer in einem Sportstudio unter diese gesetzliche Regelung fallen, ist umstritten und kann nur anhand der Rechtsprechung entschieden werden. Dieser Bereich ist sehr differenziert. Hierzu berate und vertrete ich Sie gegenüber der
Rentenversicherung. Auch besteht Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger. Auch hierzu berate ich und vertrete Sie gegenüber der Rentenversicherung.
Manchmal empfiehlt es sich, als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten, um Leistungen beanspruchen zu können und manchmal erscheint es vorteilhafter, einen Befreiungsantrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu stellen. Dies hängt von der individuellen Situation ab. Auch hierzu biete ich Beratung und Unterstützung an. Ebenso kann es u.U. vorteilhaft sein Mitglied der Künstlersozialkasse zu sein.